Das Wichtigste gleich zu Beginn: Das Innsbruck BeachEvent 2021 wird als digitales Event durchgeführt. Das heißt, vor Ort - sprich am gesamten Eventgelände - sind keine Fans
erlaubt! Nur, wer über eine Akkreditierung verfügt, darf das Gelände betreten. Selbstverständlich schreiben wir die Sicherheit aller Beteiligten ganz groß und halten uns
deshalb an alle geltenden Sicherheitsvorschriften.
Wir richten uns nach den aktuell geltenden Regelungen für Freizeit- und Sportbetriebe ab dem 19.05.2021. Diese sehen vor:
- Zutritt zum Eventgelände nur laut 3G-Zutrittsregelung*
- Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen
- FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und ab Veranstaltungen mit mehr als 11 Personen auch im Freien
- Erstellung eines Präventionskonzeptes und Ernennung eines/einer COVID-Beauftragten
*3G-Zutrittsregelung (getestet, geimpft, genesen) zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr
Folgende Nachweise werden gelten:
- Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24
Stunden zurückliegen darf
- Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
- Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
- Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
- Ein Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, Zweitimpfung oder Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung
vorgesehen ist (Gültigkeit 9 Monate)
- Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person
ausgestellt wurde
- Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
- Betreffend der Selbsttests mit digitaler Lösung und der in der Pressekonferenz der Regierung angekündigten "point of sale" Tests liegen noch keine Detailinformationen vor.
Quelle: WKO, Fachgruppe für Freizeit- und Sportbetriebe, Stand: 12.05.2021
Wir bieten allen Crew-Mitgliedern, Volunteers, SpielerInnen und BetreuerInnen die Möglichkeit, direkt bei uns am Eventgeläde (beim Check-in) zu testen. Die SARS-CoV-2-Antigentests werden durch
professionelles Personal durchgeführt und sind 48 Stunden gültig. Bitte plant in eurem Timing ein paar Extraminuten zum Testen ein.
Testzeiten:
Freitag, 21.05.2021: 12.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 23.05.2021: 08.00 - 12.00 Uhr
VIELEN DANK für euer Verständnis und eure Mithilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen!